✅ Komplette Versicherungsabwicklung: Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung – von der Schadensmeldung bis zur Regulierung.
✅ Lackierfreie Instandsetzung innerhalb eines Werktages – auf Wunsch mit kostenlosem Leihwagen.
✅ Keine Höherstufung Ihrer Versicherung: Ein Hagelschaden gilt als höhere Gewalt und wirkt sich nicht negativ auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus.
Schon gewusst?
Da ein Hagelschaden ein Umweltschaden ist, wird er immer über die Teilkaskoversicherung abgewickelt. Für die Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte und somit auch keine Rückstufung. Selbst wenn Sie vollkaskoversichert sind, bleiben Ihre Beiträge stabil.
0171 / 69 88 19 7
hagelschaden@autohaus-rueschkamp.de
Vermeiden Sie eine zu späte Meldung eines Hagelschadens – besonders im Rahmen einer Leasingrückgabe. Eine frühzeitige Meldung erspart Ihnen spätere Unannehmlichkeiten und mögliche Nachforderungen.
Ihr Lukas Behlau